Startseite
  Kostenlose Beratung
  Leistungen
  Für Privatpersonen
  Für Selbständige
  Unternehmensberatung
  Standorte
  Ratgeber
  Begriffsdefinitionen Begriffsdefinitionen
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz



Webdesign:
Peernet.de
 

Insolvenzverfahren

Welche Gründe müssen gegeben sein, damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann?

Einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahren können Schuldner stellen, die nicht in der Lage sind, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, sprich zahlungsunfähig sind diejenigen , die von einer drohender Zahlungsunfähigkeit betroffen oder überschuldet sind.



Was für Insolvenzverfahren gibt es?

Zum einen gibt es das Insolvenzverfahren für Unternehmen (Regelinsolvenz)  , als auch die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt) ,  für private/natürliche Personen .



Wo liegt das Ziel?

Unser Ziel des Insolvenzverfahren ist, dass Sie nach spätestens 3 Jahren wieder schuldenfrei sind. Diese Neuregelung ist seit dem 01.10.2020 in Kraft .,



Wie verläuft eine Insolvenz?

Hier unterscheiden sich Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz. Bei einer Verbraucherinsolvenz sowie bei der Regelinsolvenz wird das Einkommen berücksichtigt, hiervon leitet sich die mögliche maximale Zahlungsleistung ab. Bei einer Regelinsolvenz und Weiterführung des Gewerbes werden angemessene Raten vereinbart. Spätestens nach drei Jahren (Beginn ab Insolvenzeröffnung) steht die Restschuldbefreiung an. Diese Neuregelung ist seit dem 01.10.2020 in Kraft .



Wo erhalte ich Hilfe?

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Hierzu können Sie uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 7234100 anrufen.


Unsere Standorte

Stuttgart
Albstadt
Schwäbisch Gmünd
Pforzheim
Karlsruhe
Kuppenheim
Freiburg




Schuldnerberatung Utz   •   Tel: 0800 7234100 (Gratis-Hotline)   •   Email: kontakt@schuldnerberatung-kostenlos.info